Hochwasserhilfe

Das Bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt in ganz Bayern durch die Hochwasserereignisse betroffene Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Mitarbeitern, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur und Eigentümer überwiegend betrieblich genutzter Immobilien. Förderfähig sind voraussichtlich neben den notwendigen Aufräumarbeiten die anschließende Wiederherstellung von Grundstücken und Gebäuden, Reparatur und Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und auch die Wiederanschaffung zerstörten oder verloren gegangenen Umlaufvermögens. Betriebsausfall und Betriebsunterbrechung sowie sonstige mittelbare Schäden werden wohl nicht ersetzt.

Bei nicht versicherbaren Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 %, bei versicherbaren Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 € gewährt.

Der Antrag ist bei der Regierung von Niederbayern zu stellen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wie Richtlinie und Antragsformulare werden derzeit von der Bayerischen Staatsregierung geschaffen.
Eine Antragstellung wird demnächst möglich sein.

Unabhängig vom Inkrafttreten der Richtlinie kann schon jetzt mit der Behebung der Schäden begonnen werden. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Soforthilfe aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensdokumentation durch einen anerkannten Sachverständigen/Gutachter nötig sein wird. Es sollte also möglichst nichts entsorgt werden, bevor ein Sachverständiger/Gutachter den entsprechenden Schaden begutachtet und ermittelt hat. Unabhängig davon wird empfohlen, den entstandenen Schaden möglichst umfassend durch Fotos zu dokumentieren. Eigenleistungen von Mitarbeitern der Unternehmen – insbesondere bei den Aufräumarbeiten – können nur gefördert werden, wenn diese mithilfe von Stundenzetteln detailliert festgehalten werden.

Für weitere Informationen dürfen wir auch auf die Homepage der Regierung hinweisen.
Hochwasser: Staatliche Hilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft – Regierung von Niederbayern

Zudem gibt es für weitere Fragen zu den gewerblichen Programmen ein Info-Telefon (0871/808-3434) sowie die Kontaktadresse (gewerbliche.hochwasserhilfe@reg-nb.bayern.de).

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