Handlungsfeld 3: Private Haushalte

Der Landkreis verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele. Um die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2 Grad Celsius – idealerweise auf 1,5 Grad – zu erreichen, ist die Akzeptanz und eine aktive Beteiligung der Bürger notwendig. Beim Klimaschutz möchte der Landkreis Privathaushalte besonders unterstützen.

    III-PH-1 Fortführung der Förderung zur Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dingolfing-Landau

    Maßnahmenbeschreibung

    Die etablierte geförderte Energieberatung des Landkreises Dingolfing-Landau hat eine Laufzeit von 1. September 2022 – 31. Dezember 2023. Die Förderung wird ab 1. Januar 2024 angepasst fortgeführt.

    Angesichts steigender Energiepreise, schwindender Ressourcen und einer steigenden Belastung für das Klima und die Umwelt fördert der Landkreis Dingolfing-Landau die Energieberatung für Wohngebäude im Landkreis. Die Maßnahme trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude zeigt Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg auf, wie die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann.

    Bisher wurden folgende Beratungsformen gefördert:

    • Erstenergieberatung
    • Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Verbesserungen möglich hinsichtlich:

    • Kostenübernahme
    • Beratungsumfang (z. B. Beratungsart, Digitale Energieberatung)
    • Verortung (z. B. Vor-Ort, Landratsamt)
    • Mögliche Kooperation mit Verbraucherzentrale wird geprüft
    III-PH-2 Landkreis unterstützt Privathaushalte beim Klimaschutz durch Förderprogramm(e) und Finanzierung

    Maßnahmenbeschreibung

    Ein umfassendes Anreizprogramm des Landkreises Dingolfing-Landau unterstützt die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen die zur Energieeinsparung und der Verringerung von THG-Emissionen führen. Besonderes Potenzial bieten energetischen Sanierungen bei privaten Haushalten.

    Mögliche Fördergegenstände sind beispielsweise:

    • Förderung privater Solarthermie-Anlagen durch Landkreis/ Landkreiskommunen
    • Förderung Photovoltaik-Anlagen und Speicher
    • Förderung für Zisternen (Retentionszisternen, Brauchwasserzisternen in Neubaugebieten), Grauwassersysteme