Aktuelle Meldungen

Mehr Geld dank Sonne

Ob Photovoltaik, Solarthermie oder ein Balkonkraftwerk – das heute beschlossene Solarpaket 1 macht es Eigentümern und Mietern einfacher, finanziell von Sonnenenergie zu profitieren. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern zeigt, welche Lösung im Einzelfall passend ist.

Nach langen Verhandlungen hat der Bundestag am heutigen Freitag das Solarpaket 1 beschlossen. Mit diesem soll der Photovoltaik-Ausbau beschleunigt und vereinfacht werden. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Erweiterung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens, Vereinfachungen beim Betrieb von Balkonkraftwerken und der Wegfall der Zertifizierungspflicht für Anlagen unter 500 kW. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt sich der Umstieg auf Solar, denn mit Sonnenenergie lässt sich viel Geld sparen – sei es beim Stromverbrauch im Haushalt, beim Betrieb einer Wärmepumpe oder beim Aufladen des Elektroautos.

„Fast jeder kann durch die Nutzung von Sonnenenergie nach einem überschaubaren Zeitraum mehr Geld auf dem Konto haben: Eigentümer durch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Mieter durch Balkon-Solarkraftwerke“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Die Kosten sind meist nach acht Jahren wieder eingespart, die Anlagen halten jedoch deutlich länger als zwanzig Jahre.“ Grundsätzlich gelte: Solarstrom vom eigenen Dach ist umso lukrativer, je mehr davon selbst verbraucht wird.

Batteriespeicher erhöhen Eigennutzung des Solarstroms

Damit dies rund um die Uhr möglich ist, werden viele neue Photovoltaik-Anlagen inzwischen mit einem stationären Batteriespeicher kombiniert. Dieser kann den Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms beträchtlich erhöhen. Einige Städte und Kommunen bieten dafür eigene Förderprogramme. Nutzen Haushalte den erzeugten Solarstrom nicht komplett selbst, können sie den überschüssigen Strom auch weiter ins Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung liegt für Anlagen mit einer Größe bis 10 kWp aktuell bei 8,11 Cent/kWh.

Vor-Ort-Termin mit Energieberater

Um die richtige Größe der Solaranlage und des Speichers zu ermitteln und um die passenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern einen Vor-Ort-Check an. Bei dem zweistündigen Termin analysiert der Berater unter anderem die Einsatzmöglichkeiten für Photovoltaik- oder Solarwärme-Anlagen sowie vorhandene Fördermöglichkeiten. Im Anschluss erhalten die Eigentümer einen individuellen Bericht mit den Ergebnissen und konkreten Handlungsempfehlungen. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Eigentümer für die Beratung lediglich eine Eigenbeteiligung von 30 Euro beitragen.

Auch bei weiteren Fragen zur Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Terminvereinbarung ist unter diesem Link möglich: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Steigende Strompreise: Was Verbraucher jetzt tun können

Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.

Im März 2024 erhöhen zahlreiche Stromanbieter in Bayern ihre Preise. Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten.

Tarife vergleichen lohnt sich

„Wir raten von Preiserhöhungen betroffenen Verbrauchern die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls ihren Anbieter zu wechseln. Stromkunden können dazu ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Durch den Wechsel ließen sich teilweise mehrere Hundert Euro sparen.

Grundlagen für einen Preisvergleich sind dabei der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen. Informationen hierzu finden Stromkunden in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. Eine erste Orientierung, ob sich ein Wechsel lohnen könnte, liefern dann Vergleichsportale. Doch nicht alle Versorger sind dort zu finden. „Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen zu fragen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Vorsicht vor Festpreisangeboten

Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat achten. Vorsicht ist bei extrem niedrigen Preisen und Festpreisangeboten geboten. „Stromkunden sollten zudem in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436

Nicht verbrauchter Strom spart am meisten Geld

Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Aktuelle Tools für die Energieberatung

Verbraucherzentrale: Förder.Navi für das Eigenheim: Dies ist ein sehr nützliches Tool, um Förderungen rund um das Eigenheim zu finden

Berechnung des Anteil von CO₂-Kosten an den Heizkosten

Berechnung der Aufteilung von CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter: Die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Einzelfall obliegt im Regelfall dem Vermieter und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, etwa durch eine Gasetagenheizungen, führen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch und nehmen anschließend ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch.

GEG: Was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz? Hier sind die Inhalte verbraucherfreundlich zusammengefasst.

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

Mehr Informationen auf der BMWK Website

Die wichtigsten Fakten zusammengefasst (Informationsblatt)

Meldung BAFA

Meldung KfW

 

Neues Jahr, neue Gesetze – das ändert sich 2024 bei Energie und Mobilität (02.01.24)

Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick, was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Themen Energie und Mobilität ändert.

Neues GEG tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
  • Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind
  • Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.

Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.

Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“

Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe werden teurer

Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.

Ab dem 1. Januar 2024 ist auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.

Mehr Leistung und weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken

Ab 2024 soll das Solarpaket I den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist jetzt weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.

Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften können Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb dieser Anlagen nicht mehr untersagen.

Ende der Prämie für Elektroautos

Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.

Mehr Transparenz beim Stromverbrauch von Haushaltsgeräten

Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“

Bei Fragen zu gesetzlichen Änderungen beim Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Macht Wasserstoff zum Heizen Sinn? (18.12.2023)

Am 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt Privathaushalte davor, beim Austausch auf Wasserstoff zu setzen.

Einige Hersteller bieten sogenannte „Wasserstoff-Ready“-Heizungen an, die einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften sollen. Das Gesetz fordert künftig jedoch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät nicht nur deshalb zur Vorsicht: „Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar wäre. Solche Produkte gibt es jedoch aktuell nicht auf dem Markt.“

Wasserstoff nur eine Scheinlösung?

Die Verbraucherschützer warnen Privathaushalte grundsätzlich davor, in absehbarer Zeit auf Wasserstoff als Energieträger zu setzen. Denn dieser wird zunächst bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. „Um Wasserstoff zu nutzen, müssten Häuser zudem in einem sogenannten ‚Wasserstoffnetzausbaugebiet‘ liegen. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung; Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Wer in Zukunft mit Wasserstoff heizen möchte, sollte deshalb vor dem Einbau einer neuen Heizung klären, ob das eigene Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet werden soll. Auch eine unabhängige Energieberatung inklusive Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen wie Wärmepumpen lohnt sich.

Bei Fragen zum Heizungstausch und Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Online-Vorträge Energie (14.12.2023)

Übersicht über alle Online-Vorträge zum Thema Energie: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/veranstaltungen

Das Heizungsgesetz: Die wichtigsten Fakten!

Online-Vortrag am 17. Januar 2024 von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Mit dem neuen Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Somit wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Diesbezüglich wird häufig von sogenannten Erfüllungsoptionen gesprochen. Dieser Vortrag erklärt unter anderem, was damit gemeint ist, welche Randbedingungen beim Einbau neuer Heizungen zu beachten sind und wie die kommunale Wärmeplanung die Umsetzung beeinflusst.

Zielgruppe: Bauherren und Hausbesitzer:innen

Referentin: Eva Langhein, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://join.next.edudip.com/de/webinar/das-heizungsgesetz-die-wichtigsten-fakten/1958178

 

Bauen mit Holz

Online-Vortrag am 23. Januar 2024 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Der Vortrag vermittelt unterschiedliche Bauarten beim Neubau mit Holz. Welche Vorteile bietet der Holzbau? Ist die Holzbauweise wirklich nachhaltig? Auf was ist bei Planung und Umsetzung zu achten? Lohnt es sich energetisch und finanziell auf den Holzbau zurückzugreifen? Diese Aspekte werden abgedeckt: Nachhaltigkeit von Holz als Baumaterial, Bauarten mit Holz (Holzblockbau, Holzrahmenbauweise, Holzmassivbauweise, Holztafelbauweise), Förderungen

Zielgruppe: Bauherren und Hausbesitzer:innen

Referentin: Gisela Kienzle, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://next.edudip.com/de/webinar/bauen-mit-holz-nachhaltiger-rohstoff-mit-vielen-moglichkeiten/1789722

 

Die Wärmepumpe – Vorteile und Einsatzzwecke

Online-Vortrag am 24. Januar 2024 von 12:30 bis 13:30 Uhr
Für die Beheizung von Gebäuden stehen mehrere Alternativen zur Verfügung. Im Vortrag wird die Wärmepumpe, also das Heizen mit Strom, näher betrachtet. Welche Wärmequellen können genutzt werden? Für welche Gebäude ist der Einbau einer Wärmepumpe sinnvoll? Im Anschluss an einen kurzen Vortrag können Sie uns gerne im Chat Ihre Fragen stellen.

Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer:innen

Referentin: Eva Langhein, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://next.edudip.com/de/webinar/die-warmepumpe-vorteile-und-einsatzzwecke/1907454

 

Heizen mit Holz – So geht’s richtig!

Online-Vortrag am 30. Januar 2024 von 19:30 bis 20:30 Uhr

In diesem Vortrag geht es um zwei Aspekte des Heizens mit Holz. Zum einen: Was ist beim Verbrennen von Holz in Kamin- Kachel- und Grundöfen zu beachten? Im zweiten Teil des Vortrags werden Entscheidungshilfen für Heizungsmodernisierung mit einer Holz-Zentralheizung vorgestellt. Welche Kriterien sind wichtig? Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer:innen

Referent: Niels Alter, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://join.next.edudip.com/de/webinar/heizen-mit-holz-so-gehts-richtig/1965303

Februar 2024

 

Heizungserneuerung ab 2024 – Alles rund um das neue Heizungsgesetz

Online-Vortrag am 07. Februar 2024 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Mit dem neuen Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Somit wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. In unserem Online-Vortrag erfahren Sie, was ab dem 1. Januar 2024 gilt und wie Sie beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen können.

Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer:innen

Referent: Thomas Bugert, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://join.next.edudip.com/de/webinar/heizungserneuerung-ab-2024-alles-rund-um-das-neue-heizungsgesetz/1965030

 

Heizenergie und Strom sparen mit Komfort

Online-Vortrag am 19. Februar 2024 von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Mit dem richtigen Wissen lässt sich Geld sparen und das Klima schützen. Denn: Energiesparen ist einfach und muss auch nicht mit großen Einschränkungen oder Investitionen verbunden sein. Mit simplen Maßnahmen und Verhaltensänderungen besteht in fast jedem Haushalt ein Einsparpotential von 10-20 Prozent. In diesem Vortrag werden Ihnen einfache und schnell umsetzbare Tipps vermittelt.

Zielgruppe: Mieter:innen und Eigentümer:innen

Referent: Norbert Endres, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://join.next.edudip.com/de/webinar/heizenergie-und-strom-sparen-mit-komfort/1963572

 

Energiekosten: Abrechnungen von Energierechnungen verstehen (Strom, Wärme)

Online-Vortrag am 20. Februar 2024 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Die Kosten für Strom und Heizung steigen. Was enthält eine Stromrechnung? Wie kann ich eine Heizkostenabrechnung verstehen. Der Vortrag führt schrittweise durch die Abrechnungen, so dass man selbst eine erste Überprüfung vornehmen kann.

Zielgruppe: Mieter:innen und Eigentümer:innen

Referentin: Gisela Kienzle, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://next.edudip.com/de/webinar/energiekosten-verstehen-was-bedeuten-meine-abrechnungen/1909047

 

Alles Einstellungssache – die gute Heizung!

Online-Vortrag am 27. Februar 2024 von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Schätzungen zufolge ist in 80 Prozent der Wohnhäuser die Heizung nicht richtig eingestellt. Das kostet unnötig Energie. Erste kleine Verbesserungen kann jeder selbst erledigen. Sinnvoll kann es auch sein, einen Installateur zu beauftragen und von ihm Ventile, Regler und Thermostate der Heizungsanlage einstellen zu lassen. Im Vortrag erfahren Sie, welche Schritte Sie konkret unternehmen können, um ihre Heizkosten zu senken.

Zielgruppe: Mieter:innen und Eigentümer:innen

Referent: Rainer Moll, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldelink: https://join.next.edudip.com/de/webinar/alles-einstellungssache-die-gute-heizung/1963638

 

Heizungsthermostate: Was Zahlen, Schneeflocke und Sonne bedeuten (04.12.2023)

In zahlreichen bayerischen Haushalten kommen Thermostate ohne digitale Anzeige zum Einsatz. Doch was bedeuten eigentlich die darauf abgebildeten Zahlen? Und wofür stehen Schneeflocke und Sonne? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern klärt auf.

Die Zahlen auf den Thermostaten entsprechen – entgegen einer oft geäußerten Vermutung – nicht der Heizleistung, sondern der gewünschten Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit fünfstufiger Skala stehen die einzelnen Stufen für:

5: circa 28 Grad Celsius

4: circa 24 Grad Celsius

3: circa 20 Grad Celsius

2: circa 16 Grad Celsius

1: circa 12 Grad Celsius

Die Striche zwischen den Zahlen ermöglichen eine noch genauere Abstufung der Raumtemperatur. „Wer bei der Einstellung des Thermostats mit Bedacht vorgeht, kann bares Geld sparen“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Denn mit jedem Grad höherer Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um rund sechs Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen. Übrigens heizt eine Heizung auf Stufe 3 einen kalten Raum genauso schnell auf wie bei Stufe 5.

Sonne, Mond und Sterne

Auf Stufe 3 der meisten Thermostate ist neben der Zahl das Symbol einer Sonne abgebildet. Dieses zeigt die optimale Temperatur für Räume, in denen sich Menschen tagsüber aufhalten. Nachts ist eine Temperatur von 16 Grad ausreichend, für die das Mond-Symbol steht. Tiefer sollte die Temperatur nicht sinken, da sich sonst Schimmel bilden kann. Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten ebenfalls geschlossen sein, um Schimmel zu vermeiden.

Der Stern oder die Schneeflocke zeigen hingegen die kälteste Stufe eines Thermostats an. Sinkt die Raumtemperatur an kalten Wintertagen unter 6 Grad, springt die Heizung automatisch an und schützt Rohre und Heizung vor Frostschäden und verhindert damit teure Reparaturen.

Bei Fragen zur Heizung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

So gelingt der Start in die Kaminsaison

Mit Beginn der kühleren Jahreszeit heizen viele Verbraucherinnen und Verbraucher wieder ihren Kamin an, um es in der Übergangszeit im Haus oder in der Wohnung behaglich zu haben. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps, wie sie dabei Kosten sparen und die CO2-Emissionen und Feinstaubbelastung minimieren können.

Um einen Kamin günstig und ökologisch zu nutzen, sollte nur gut getrocknetes Scheitholz in den Ofen wandern. Holzscheite aus frisch geschlagenem Holz müssen zunächst mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen deutlich mehr Schadstoffe bei der Verbrennung frei. Auf keinen Fall sollten Kaminbesitzer Spanplatten, Fensterrahmen oder lackiertes Holz verbrennen. Auch alte Zeitungen oder Altpapier gehören nicht in den Ofen.

Was viele nicht wissen: In einem Kamin muss das Holz von oben her abgebrannt werden. Dabei sollte sorgfältig geschichtetes Holz aus kleinen Scheit-Querschnitten von oben mit wachsgetränkter Holzwolle angezündet werden. Für eine effiziente Nutzung des Kamins sind auch die Zufuhr an Verbrennungsluft und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts wichtig. Auch sollten Nutzer ihren Kamin stets innen und außen sauber halten. Denn Ruß behindert die Wärmeabgabe und damit sinkt der Wirkungsgrad zum Teil um mehr als zehn Prozent. Das Sauberhalten der Außenflächen verhindert zudem Staubanlagerungen und das Einbrennen von Schmutzteilchen in eine eventuell vorhandene Emaillierung.

Vor Neuanschaffung einer Holzheizung über Alternativen informieren

Beim Kauf eines neuen Ofens sollten Verbraucher ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen sind zwar oft teurer, bieten dafür aber unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Zuluft-Steuerung für den optimalen Betrieb.

Wer angesichts hoher Energiepreise auf Holz als Brennstoff umsteigen möchte, sollte auch Pellet-Heizungen als Alternative zu Scheitholzöfen in Betracht ziehen. Die zur Verbrennung eingesetzten zertifizierten Holz-Pellets werden aus Holzabfällen etwa aus der Möbelherstellung oder aus Schreinerei-Abfällen produziert.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hilft Verbrauchern die richtigen Entscheidungen beim Einsatz von Holz als Brennstoff zu treffen. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Effiziente Dämmung macht Häuser fit für die Zukunft

Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.

Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein behagliches Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume angenehm kühl; eine Klimaanlage wird oft überflüssig.

Woran erkenne ich eine gute Dämmung?

Der sogenannte U-Wert beschreibt die Qualität der Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U-Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?

Eine Fassadendämmung lohnt sich besonders, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar. Die nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden. Der Einbau kann in beiden Fällen prinzipiell auch von Heimwerkern umgesetzt werden.

Das richtige Förderprogramm finden

Sanieren Eigentümer ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik. Alternativ können Besitzer eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.

Bei Fragen zur richtigen Dämmung und zur Förderung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Anmeldung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Weitere Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Interessante Veranstaltungen in Präsenz oder online finden sich unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Der Strompreis fällt: Jetzt den Anbieter wechseln?

Aktuell sinken die Preise für Strom und viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erläutert, worauf zu achten ist.

Die günstigsten Energieversorger bieten derzeit Strom für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde an. Nach den unerwarteten Preiserhöhungen im vergangenen Jahr und plötzlichen Lieferstopps bei einzelnen Energieanbietern kann ein Wechsel von der Grundversorgung zu alternativen Tarifen nun wieder attraktiv sein. Stromkunden sollten sich vor einem Wechsel jedoch über ihren bestehenden Tarif und die Konditionen im Klaren sein. Informationen dazu finden sich in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung.

Viele Stromversorger und Stadtwerke bieten unterschiedliche Tarife an. Es sollten daher nicht nur unterschiedliche Anbieter, sondern auch deren verschiedene Tarife verglichen werden. Eine erste Orientierung bieten Vergleichsportale. Doch nicht alle Anbieter sind dort zu finden. Es kann hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen mit Stromanbietern zu befragen.

 

Vertragslaufzeit eher kurz wählen

Die Strompreise bleiben weiter in Bewegung. Daher sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit achten. Diese sollte keinesfalls länger als ein Jahr sein mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Am besten sind monatlich kündbare Verträge. Angebote mit extrem niedrigen Preisen sollte man meiden. Die Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert und könnten im Laufe der Vertragslaufzeit erhöht werden. Auch bei Festpreisangeboten ist Vorsicht geboten. „Stromkunden sollten in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436

 

Kündigungsrecht nutzen

Sind Verbraucher mit ihrem neuen Anbieter nicht zufrieden, können sie unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist erneut einen anderen Anbieter suchen oder auch zurück zu ihrem ursprünglichen Stromversorger wechseln. Bei einer Preiserhöhung gibt es zudem ein Sonderkündigungsrecht.

Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Bayern zu rechtlichen Fragen sind zu finden unter: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by/online-terminbuchung

 

Nicht verbrauchter Strom spart das meiste Geld

Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Wärmepumpe im Altbau: Zwei Mythen im Check

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Zukunft. Doch besonders über ihre Verwendung in Altbauten wird aktuell viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat zwei Mythen genauer unter die Lupe genommen. Die Experten erklären, warum eine Fußbodenheizung nicht zwingend notwendig ist und rechnen vor, wie sich eine Wärmepumpe auch im Altbau rechnen kann.

 

Mythos 1: Wärmepumpen funktionieren nur mit einer Fußbodenheizung

Immer wieder ist zu hören, dass Wärmepumpen nur in Kombination mit einer Fußbodenheizung gut funktionierten. Denn als Niedrigtemperaturheizung mit einer geringen Vorlauftemperatur benötige die Wärmepumpe größere Heizflächen. Doch Tatsache ist: Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend notwendig. „Vorhandene Heizkörper in Altbauten sind überraschend oft überdimensioniert“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Oft ist daher nur der Austausch einzelner Heizkörper nötig. „Die Heizkörper wurden oft großzügig bemessen und einige Gebäude wurden nachträglich mit Dämmung und neuen Fenstern versehen. Die Heizflächen kommen daher oft mit geringeren Vorlauftemperaturen aus,“ so die Verbraucherzentrale Bayern. Bei der Frage, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist, hilft eine qualifizierte Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

 

Mythos 2: Eine Wärmepumpe ist immer teurer als eine fossile Heizung

Bei der Entscheidung für eine neue Heiztechnik spielen die Kosten eine wichtige Rolle. Der Preis für eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus liegt inklusive Installation aktuell zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Das ist deutlich mehr als für fossile Alternativen, die aktuell noch eingebaut werden dürfen. Die staatliche Förderung von bis zu 40 Prozent reduziert die Investitionskosten für eine Wärmepumpe jedoch enorm.

Eigentümer sollten bei der Entscheidung für eine neue Heizung auch die Betriebskosten der nächsten 15 Jahre bedenken. Die Kosten für die gesamte Lebensdauer der Heizung können zwar nicht exakt prognostiziert werden. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt aber zu bedenken: „Insbesondere durch die beschlossenen Steigerungen der CO2-Abgabe werden fossile Energien teurer. Der Strompreis hingegen wird vermutlich durch mehr Wind- und Solarstrom eher sinken – erst recht, wenn man den Strom mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugt.“

 

Kosten für Gasheizung und Wärmepumpe im Vergleich

Die folgenden Beispielberechnungen zeigen die Kosten einer Gasheizung und einer Wärmepumpe im Vergleich. Als Berechnungsgrundlage dient ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmeverbrauch von 25.000 Kilowattstunden pro Jahr und einer Heizung, die 15 Jahre genutzt wird.

Berechnung für eine Gasheizung

Anschaffung:                            10.000 Euro (keine Förderung möglich)

Gaspreis:                                 0,20 Euro pro kWh (inkl. moderater CO2-Bepreisung)

Gaskosten für 15 Jahre:            25.000 kWh x 15 Jahre x 0,20 Euro = 75.000 Euro

Gesamtkosten für 15 Jahre:    10.000 Euro + 75.000 Euro = 85.000 Euro

Berechnung für eine Wärmepumpe

Für die Berechnung der Kosten für die Wärmepumpe benötigt man zusätzlich die sogenannte Jahresarbeitszahl. Sie zeigt an, wieviel Kilowatt Wärme mit einem Kilowatt Strom erzeugt werden. Diese Zahl liegt meist zwischen 3 und 4; bei gut gedämmten Gebäuden und geeigneten Heizkörpern bei 4 und höher.

Anschaffung:                            18.000 Euro (30.000 Euro minus 12.000 Euro durchschnittliche Förderung)

Jahresarbeitszahl:                    3

Stromkosten:                            0,50 Euro pro kWh

Stromverbrauch für 15 Jahre:    25.000 kWh x 15 Jahre / 3 = 125.000 kWh

Stromkosten für 15 Jahre:         125.000 kWh x 0,50 Euro = 62.500 Euro

Gesamtkosten für 15 Jahre:    18.000 Euro + 62.500 Euro = 80.500 Euro

 

Die Berechnung zeigt: Ob das Heizen mit einer Wärmepumpe am Ende günstiger als mit einer Öl- oder Gasheizung ist, hängt auch von der Effizienz der Wärmepumpe ab. „Eine gute Planung, effiziente Technik und gute handwerkliche Umsetzung sind daher unerlässlich“, fasst die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern zusammen.

 

Fragen zu Wärmepumpen und andere Heiztechniken beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de in kostenlosen Online-Vorträgen oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Für ausführliche Informationen über den Einsatz der Wärmepumpe, besuchen Sie unseren Online-Vortrag am 19. September 2023. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kühle Räume an heißen Sommertagen

Nach dem nassesten Frühling seit 20 Jahren steht der Sommer endlich in den Startlöchern. Doch heiße Tage führen oft zu aufgeheizten Wohnräumen. Kurzfristige Maßnahmen helfen, Wohnung und Haus abzukühlen. Langfristig hilft hingegen eine Wärmedämmung des Gebäudes – und das sogar doppelt: im Sommer und im Winter. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für den kurz- und langfristigen Hitze- und Kälteschutz.

Kurzfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz

Eine einmal aufgeheizte Wohnung oder ein heißes Haus wieder abzukühlen, ist mühsam. Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb: „Das Geheimnis ist, die Hitze gar nicht erst herein zu lassen.“

Mit diesen Tipps kann man die Wohnräume an heißen Tagen angenehm kühl halten:

  • Vorrangig in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften. Tagsüber sollte der Luftwechsel auf das Notwendigste beschränkt werden.
  • Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber schließen. Am wirksamsten sind dabei außen angebrachte Vorrichtungen. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten Verbraucher auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
  • Den natürlichen Hitzeschutz von Schatten nutzen. Zum Beispiel durch Bäume, Sträucher oder begrünte Fassaden. Auch Dachvorsprünge sowie überstehende Vor- oder Terrassendächer können den Hitzeeintrag mindern.

Klimageräte sind hingegen meist ineffizient und daher weniger zu empfehlen. Ein Dauerbetrieb kann mehrere Hundert Euro Stromkosten pro Jahr verursachen. Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, sollte von einer Fachfirma ein sogenanntes Splitgerät einbauen lassen. Mobile Monogeräte sind ineffizienter und verbrauchen für die gleiche Kühlleistung wesentlich mehr Strom. Alternativ können Ventilatoren eine kleine Abkühlung bringen.

 

Wärmedämmung wirkt langfristig im Sommer und Winter

„Wer sein Haus fachgerecht dämmt, profitiert doppelt“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Winter führt eine Dämmung zu geringerem Heizbedarf und niedrigeren Heizkosten; im Sommer dient sie als Hitzeschutz.“

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Außenwand: Steht ein neuer Anstrich an oder soll der Putz erneuert werden, sollten Hauseigentümer die Gelegenheit für eine Dämmung der Außenwand nutzen. Eine Fassadendämmung kann den winterlichen Wärmeverlust um 80 bis 90 Prozent reduzieren. Verbraucher sparen so bis zu 20 Prozent Heizkosten.
  • Fenster: Eine Wärmedämmung der Fassade ist auch beim Fenstertausch der logische erste Schritt. Denn moderne Fenster mit gutem Wärmeschutz sollten nicht in schlecht gedämmte Wände eingebaut werden. Es besteht sonst ein erhöhtes Schimmelrisiko. Für Südfenster sollten Eigentümer möglichst spezielles Sonnenschutzglas wählen.
  • Dach und Keller: Bei unbeheizten Dachgeschossen bietet sich statt der Dachdämmung die wesentlich einfachere Dämmung der obersten Geschossdecke an. Um die Kellerdecke, die oberste Geschossdecke oder auch kleine Wärmebrücken wie Rollladenkästen oder Heizkörpernischen zu dämmen, braucht man nicht unbedingt eine Fachfirma. Handwerklich begabte Laien können diese Arbeiten oft selbst ausführen.

Vor dem Start all dieser Maßnahmen sollte zunächst der Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet und eine sinnvolle Reihenfolge der Schritte festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erfolgen. Weitere Infos erhalten Verbraucher in einem Online-Vortrag zum Thema Hitzeschutz am 18. Juli 2023. Nähere Infos sind unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen zu finden.

Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Doppelt gespart: Sieben Tipps reduzieren den Wasserverbrauch und schonen den Geldbeutel

 

Wassersparen lohnt sich vor allem beim Warmwasser. Denn wer weniger Wasser erhitzt, verbraucht weniger Energie – und spart Geld. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps wie Verbraucherinnen und Verbraucher doppelt sparen können.

Wasserhahn zudrehen

Ein Zudrehen des Wasserhahns beim Einseifen der Hände, Zähneputzen oder Abwaschen kann den Wasserverbrauch um bis zu 70 Prozent reduzieren. Ein Einhandmischer mit leichtem Widerstand statt zwei getrennter Griffe für warmes und kaltes Wasser erleichtert zudem das Einstellen der Wassertemperatur. Nachregulieren ist dann nicht mehr notwendig.

Geschirrspüler statt von Hand spülen

Ein Geschirrspüler verbraucht für zwölf Gedecke bis zu 31 Liter weniger Wasser und 1,1 kWh weniger Strom als ein Abwasch per Hand. Neben einer vollen Beladung sollten Nutzer auch auf eine optimale Spülmitteldosierung achten und Sparprogramme wählen. Speisereste kann man vorab ohne Wasser entfernen. Nur bei extremen Verschmutzungen kann ein Vorspülen erforderlich sein.

Kurz duschen statt ausgiebig baden

Eine normale Badewanne fasst etwa 140 Liter Wasser. Ein handelsüblicher Duschkopf hat einen Wasserdurchfluss von 12 bis 15 Litern pro Minute. Läuft die Dusche also weniger als neun Minuten, verbraucht sie weniger Wasser als für ein Bad nötig ist. Ein Abdrehen der Dusche während des Einseifens hilft, weiteres Wasser zu sparen.

Sparduschkopf statt Regendusche

Verbraucher sollten wegen des sehr hohen Wasserverbrauchs Wellness- oder Regenduschen vermeiden. Denn ein Sparduschkopf kann je nach Modell und Wasserdruck den Wasserverbrauch halbieren. „Das Duscherlebnis kann durch spezielle Düsen oder das Beimengen von Luft zum Wasserstrahl trotzdem genauso angenehm sein“, sagt die Verbraucherzentrale Bayern.

Kaltes statt warmes Wasser

Zum Händewaschen braucht man nicht immer warmes Wasser, denn handelsübliche Seife reinigt mit kaltem Wasser genauso gut. Nur wer wirklich warmes Wasser benötigt, dreht den Mischer auf warm oder heiß. Danach heißt es: Den Wasserhahn auf kalt zurückdrehen.

Waschmaschine voll beladen

Die Waschmaschine ist in Privathaushalten für gut zwölf Prozent des Wasserverbrauchs verantwortlich. Sie sollte daher nur voll beladen und möglichst mit einem Sparprogramm laufen. Dieses dauert zwar länger, spart aber Strom und Wasser. Auf Vorwäschen sollte man verzichten. Besser ist es, hartnäckige Flecken vorzubehandeln.

Spül-Stopp-Tasten nutzen

Alte WC-Spülkästen sind wahre Wasserverschwender: Sie verbrauchen bis zu neun Liter Wasser pro Spülgang. Zwei-Mengen-Spüler oder Spül-Stopp-Tasten benötigen hingegen nur drei bis sechs Liter. „So senken Verbraucher bei gleicher Hygiene ihren Wasserverbrauch um 30 bis 50 Prozent“, erklärt die Verbraucherz

Heizspar-Mythen: Drei Legenden auf dem Prüfstand

Halbwahrheiten rund um das Thema Heizkosten haben in Zeiten hoher Energiepreise Konjunktur. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat drei Mythen genauer unter die Lupe genommen. Die Experten verraten, mit welchen Maßnahmen Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich Energie sparen und was nicht zum gewünschten Ziel führt.

Mythos 1: Heizung beim Verlassen der Wohnung komplett ausschalten

Ein Herunterdrehen der Heizung, wenn niemand in der Wohnung ist, spart enorm Energie. Wohn- und Schlafräume sollten jedoch nicht unter 16 Grad abkühlen, um Schimmel vorzubeugen. Bewohner sollten das Heizkörperthermostat daher beim Verlassen der Wohnung auf Stufe 2 stellen. Dies entspricht einer Raumtemperatur von ungefähr 16 Grad. So wird die Wärmeabgabe nicht vollständig unterbrochen und einer Schimmelbildung vorgebeugt.

Zusätzlich zur Nachtabsenkung können in Einfamilienhäusern weitere Zeiten an der Heizungsanlage eingerichtet werden, in denen die Wärmezufuhr verringert wird. Das ist beispielsweise bei regelmäßiger längerer Abwesenheit sinnvoll. Die Heizung sollte dann rechtzeitig vor der Heimkehr wieder auf normalen Heizbetrieb einprogrammiert werden.

Mythos 2: Bei voll aufgedrehter Heizung wird ein Raum schneller warm

Schön wäre es. Eine Heizung mit einem auf Stufe 3 gestellten Thermostat heizt genauso schnell auf wie bei Stufe 5. Die Skala gibt nämlich nicht die Heizleistung an, sondern steht für die erreichte Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit 5-stufiger Skala steht die Stufe 3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius.

Der im Thermostat verbaute Temperaturfühler misst die Umgebungstemperatur. Sobald die eingestellte Temperatur erreicht ist, unterbricht das Ventil die Wärmezufuhr – und öffnet diese erst wieder, wenn die Raumtemperatur unter den Zielwert gesunken ist. Wer bei Auswahl der Stufe bedacht vorgeht, tut daher nicht nur etwas fürs Klima, sondern spart auch bares Geld. Denn pro Grad höhere Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um rund sechs Prozent. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen.

Mythos 3: Energie sparen durch Heizung aller Räume mit nur einem Heizkörper

Heizkörper sind unterschiedlich für jeden Raum und dessen Wärmebedarf ausgelegt. So ist der Heizkörper im Wohnzimmer nicht dafür bemessen, angrenzende Räume wie Flur oder Küche mitzuheizen. Um Energie einzusparen, ist die Versuchung dennoch groß, auf die Wärmeleistung einzelner Heizkörper zu verzichten. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Sind mehrere Heizkörper in einem Wohnbereich vorhanden, sollten alle Heizkörper auf die gleiche Stufe gestellt werden.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt außerdem, die Türen zwischen Wohnräumen mit unterschiedlichen Temperaturen zu schließen und die jeweils gewünschte Raumtemperatur am Thermostat einzustellen. „Dies spart nicht nur Energie, es verhindert auch Schimmel. Der bildet sich ansonsten leicht, wenn warme und feuchte Luft in die kühleren Zimmer, wie zum Beispiel in Schlafräume, gelangt“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

Viele neue Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem Jahreswechsel vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Im Fokus steht, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Wie das gelingen kann, darüber informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Presseinformation vom 20.12.2022

Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.

Förderung von Sonnenstrom wird deutlich verbessert
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jahreswechsel erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.

Energiesparinvestitionen werden zielgenauer gefördert
Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden ab Januar auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten
Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhaus 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.

Bei Fragen zu den veränderten Regeln in Bereich Energie und Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Öfen und Kamine zum Heizen nutzen?

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher suchen angesichts hoher Preise für Gas, Öl und Strom nach alternativen Heizsystemen. In manchen Haushalten fällt die Entscheidung deshalb auf Holzöfen und offene Kamine, denn damit kann zumindest ein Raum beheizt werden. Die regelmäßige Nutzung von Holzheizungen sorgt jedoch für erhebliche CO2- und Feinstaubemissionen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Hinweise, wie man diese Umweltbelastungen reduzieren kann.

Presseinformation vom 30.11.2022

Frische Holzscheite müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein Jahr – besser zwei – trocknen. In den Ofen gehört ausschließlich gut getrocknetes Stückholz. Zeitungen hingegen gehören ins Altpapier. Alte Fensterrahmen und Spanplatten müssen auf Deponien entsorgt werden, keinesfalls jedoch im Ofen oder Kamin. Wer einen Ofen nutzen möchte, sollte sich ausführlich über das richtige Anfeuern und Betreiben informieren.

 

Prüfung durch Kaminkehrer wichtig

Jede Feuerstätte muss von einem Kaminkehrer abgenommen werden, was bei einigen zehntausend Öfen bislang nicht geschehen ist. Wegen des erhöhten Risikos für Brände und Rauchgasvergiftungen sollten diese Prüfungen dringend nachgeholt werden. Wer hingegen einen neuen Ofen kaufen will, sollte ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen haben unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Luftsteuerung.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft, im Einzelfall die richtigen Entscheidungen beim Einsatz von Öfen zu treffen.  Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/ finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Schimmel ade: Richtig dämmen und lüften

Schimmel in der Wohnung wird oft mit der Dämmung eines Hauses in Verbindung gebracht. Allerdings verringert eine gute Wärmedämmung sogar das Schimmelrisiko. Gibt es Probleme, liegt das meist nicht an der Dämmung selbst, sondern daran, dass nicht richtig gelüftet wird. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt wichtige Tipps.

Presseinformation vom 02.11.2022

 

Hohe Heizkosten lassen sich am besten mit einer wirkungsvollen Dämmung der Außenwände eines Hauses vermeiden. Um Wärmebrücken zu verhindern, sollten alle Gebäudeelemente des Hauses einbezogen werden. Damit nicht ungewollt Wärme austritt, ist eine fachgerechte Montage notwendig, die auch die Art sowie die Stärke des Dämmstoffs berücksichtigt.

Die Angst vor Schimmel in gut gedämmten Häusern ist jedoch unbegründet. Schimmel entsteht vor allem, wenn feuchtwarme Luft auf kalte Bauteile trifft. Sind die Außenwände eines Hauses gedämmt, erhöht sich auch die Oberflächentemperatur der Innenwände und der Schimmel hat schlechte Chancen.

 

Risikofaktor neue Fenster

Ein Risikofaktor für Schimmel ist jedoch hohe Luftfeuchtigkeit. Werden bei einer Sanierung undichte Fenster ausgetauscht, lüften Haus oder Wohnung durch die neuen Fenster nicht mehr „von selbst“. Damit bleibt mehr feuchte Luft in den Innenräumen. Nach einem Fenstertausch sollte daher häufiger gelüftet werden. Die Raumluftfeuchtigkeit lässt sich ganz einfach mit einem Hygrometer kontrollieren. Feuchtigkeit vom Kochen oder Duschen können gedämmte Wände übrigens genauso gut puffern wie ungedämmte: Die Wandoberfläche nimmt Feuchtigkeit auf und gibt sie beim Lüften wieder ab. Regelmäßiges Lüften ist also mit und ohne Wärmedämmung unerlässlich.

Bei Fragen zum richtigen Lüften oder zur Dämmung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Gasknappheit: Sind Elektroheizungen eine Alternative?

Das Gas droht in diesem Winter knapp zu werden. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher decken sich deshalb mit Heizlüftern und anderen elektrisch betriebenen Direktheizungen ein. Doch diese sind bestenfalls eine sehr teure Notlösung, warnt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Presseinformation vom 21.09.2022

 

Ein Haushalt hat typischerweise einen jährlichen Stromverbrauch von 2.000 bis 3.500 Kilowattstunden. Hinzu kommt ein Wärmeverbrauch von 10.000 bis 35.000 Kilowattstunden. Die Verbräuche variieren im Einzelfall stark. Würde der komplette Wärmeverbrauch für eine Wohnung oder ein Haus über die Steckdose abgedeckt werden, würde die Stromrechnung auf das Fünf- bis Zehnfach ansteigen. Dabei ist es unerheblich, ob Heizlüfter, Elektro-Radiatoren oder Infrarotheizungen genutzt werden, um die Räume zu erwärmen. Der Energieaufwand ist für alle direkten elektrischen Wärmeanwendungen grundsätzlich gleich: Es bedarf einer Kilowattstunde Strom, um eine Kilowattstunde Wärme zu erhalten.

 

Stromheizungen wirtschaftlich nicht sinnvoll

Für Kunden mit Altverträgen, die etwa 14 Cent pro Kilowattstunde Gas und für Strom um die 41 Cent pro Kilowattstunde zahlen, ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, mit Strom zu heizen. Die Kosten pro Kilowattstunde Heizwärme würden sich nahezu verdreifachen. Würde Gas flächendeckend durch Strom als Energiequelle ersetzt, könnten sowohl das Stromnetz als auch die Stromerzeugung an ihre Grenzen kommen.

 

Stromheizungen im Vergleich

Wollen Verbraucher trotz des hohen Energieverbrauchs direkt mit Strom heizen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern: „Stromheizungen sollten nur punktuell in Räumen eingesetzt werden, in denen man sich gerade aufhält. Und auch nur dann, wenn es sich wirklich zu kalt anfühlt. Die Heizquelle sollte dabei gezielt auf die anwesenden Personen gerichtet werden“.

Mit einem Preis von etwa 25 Euro sind Heizlüfter die günstigste Anschaffung. Von Nachteil ist jedoch die Geräuschentwicklung. Außerdem verbrennt der Staub während des Heizens an den Heizdrähten.  Das beeinträchtigt die Luftqualität im Raum.

Eine andere Möglichkeit sind Infrarotheizgeräte. Sie sind ab etwa 300 Euro im Handel erhältlich. Infrarotheizgeräte sind zwar geräuschlos, aber entgegen vieler Werbeaussagen verbrauchen sie nicht weniger Strom als andere Stromheizgeräte.

Mit Investitionskosten ab etwa 100 Euro liegen Elektro-Radiatoren im Preis-Mittelfeld der elektrischen Heizungen. Diese elektrischen Heizkörper sind mit Thermo-Öl gefüllt. Elektro-Radiatoren eignen sich für den mobilen Einsatz, da sie mit Möbelrollen ausgestattet sind. Sie geben Wärme ab wie ein Heizkörper einer Zentralheizung und können ganze Räume erwärmen. „Empfehlenswert sind Modelle, bei denen sich ein Ventilator zuschalten lässt, damit sich der Raum schneller aufheizt“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

 

Wärmepumpen als mittelfristige Lösung

Bei Wärmepumpen verhält es sich anders als bei elektrischen Direktheizungen: Sie gewinnen die gleiche Menge an Wärme aus einem Drittel bis Viertel des Stroms. Ökonomisch wie ökologisch gelten sie daher als empfehlenswerte Heiztechnik. Wer die Installation einer Wärmepumpe plant, sollte allerdings einen zeitlichen Vorlauf, sowie erhebliche Investitionskosten einplanen. Aus diesem Grund ist diese Anschaffung nur eine mittel- bis langfristige Alternative.

Nützliche Informationen zum Heizen und zur passenden Energieversorgung erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Online-Vorträge der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Presseinformation vom 23.08.2022

 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet kostenlose Online-Vorträge rund ums Energiesparen und energetische Sanieren an. Die Teilnahme ist unkompliziert und sicher möglich. Die Vorträge lassen sich live verfolgen, Fragen an die Experten der Verbraucherzentrale sind über einen Chat möglich.

 

Folgende Vorträge finden statt:

Online-Vortrag: Heizungserneuerung: Wie packt man’s richtig an?

  1. September 2022 um 18:00 – 19:30 Uhr
  2. Dezember 2022 um 18:00 – 19:30 Uhr
  3. März 2022 um 18:00 – 19:30 Uhr

 

Link zur Anmeldung

(Bitte den gewünschten Termin im Dropdown-Menü auswählen)

 

Online-Vortrag: Einstieg in Photovoltaik-Kleinstanlagen

  1. September 2022 um 18:00 – 19:30 Uhr

 

Link zur Anmeldung

 

Online-Vortrag: Neubau: Nachhaltig und bezahlbar bauen

  1. Oktober 2022 um 18:00 – 19:30 Uhr

 

Link zur Anmeldung

 

Online-Vortrag: Aus Alt mach Neu: Wie richtig sanieren?

  1. November 2022 um 18:00 – 19:30 Uhr

 

Link zur Anmeldung

 

Online-Vortrag: Bauen mit Holz

  1. Januar 2023 um 18:00 – 19:00 Uhr

 

Link zur Anmeldung

 

Online-Vortrag: Mit Sonne rechnen – Das eigene Dach nutzen

  1. Februar 2023 um 18:00 – 19:30 Uhr
  2. Mai 2023 um 18:00 – 19:30 Uhr

 

Link zur Anmeldung

(Bitte den gewünschten Termin im Dropdown-Menü auswählen)

 

Alle Online-Vorträge und Links zur Anmeldung stehen auch auf der Homepage unter: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen

 

Weitere Vorträge finden Sie auch unter Energieberatung der Verbraucherzentrale (Bundesverband):

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/kategorie/veranstaltungen/

 

Mit neuen Fenstern und Türen Energie sparen

Die Modernisierung der Fassade ist ein guter Zeitpunkt, auch Türen und Fenster zu erneuern. Neben dem Energiesparen sollten Sicherheit sowie Lärm- und Schallschutz berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern erläutert, worauf zu achten ist.

Neue Fenster verringern den Wärmeverlust um mehr als die Hälfte. Bei alten Fenstern liegt der Wärmeverlustfaktor nicht selten bei 3,0 oder höher. Wer Fördermittel des Bundes beantragen will, darf einen Verlustfaktor von 0,95 nicht überschreiten. Für Fenster von Wohnräumen an verkehrsreichen Straßen ist darüber hinaus eine Schallschutzverglasung sinnvoll. Sicherheitsverglasung und einbruchhemmende Beschläge mit der Widerstandsklasse RC2 oder RC3 schützen außerdem vor Einbrechern.

In ebenerdigen Räumen, in denen eine natürliche Frischluftzufuhr in den Sommermonaten gewünscht ist, bieten Fenster mit Parallelabstellbeschlägen den notwendigen Einbruchschutz, sogar wenn sie geöffnet sind. Um zu verhindern, dass sich Räume im Sommer stark aufheizen, sollte außen an den Fenstern ein Sonnenschutz angebracht werden. Dieser wird dann ebenfalls gefördert.

Haustür luftdicht verschließen und Wärmeverluste vermeiden

Wer sein Haus modernisiert und den Eingangsbereich neugestaltet, erneuert am besten auch die Haustür. Dabei sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen guten Wärmeschutz achten. „Es ist wichtig, dass die Tür luftdicht schließt und Wärmebrücken vermieden werden“, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Wer Fördermittel des Bundes möchte, darf bei Haustüren den Wärmeverlustfaktor von 1,30 nicht überschreiten.

Treppenpodeste oder Eingangsstufen sollten durch den Einbau einer Dämmung von der Bodenplatte des Hauses getrennt sein. So lassen sich Wärmeverluste vermeiden. Ein fachgerechter Einbau stellt sicher, dass die Anschlussfugen zwischen Rahmen und Mauerwerk dicht sind.

Weitere nützliche Tipps zum baulichen Wärmeschutz gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese findet derzeit online, telefonisch, per Video oder persönlich statt.

 

Sommerhitze: So bleiben Wohnräume kühl

Diese Baumaßnahmen helfen, die Hitze langfristig auszusperren

 

Sind Wohnräume im Sommer aufgeheizt und kühlen auch nachts nicht mehr richtig ab, kann die Hitze die Bewohner schnell belasten. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt wertvolle Tipps für den baulichen Hitzeschutz.

Sonnenschutz für Fenster und Dach

Um die Wärme erst gar nicht in die Räume zu lassen, sollte möglichst außen am Haus ein Sonnenschutz in Form von Rollläden, Klappläden, Jalousien oder Markisen angebracht werden. Vorbau-Rollläden können am fertigen Haus problemlos nachgerüstet werden. „Bei der Auswahl denkt man am besten auch an die Sicherheit und entscheidet sich für eine einbruchhemmende Variante mit Widerstandsklasse RC2 oder besser“, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Dachgeschosse sind im Sommer meist die heißesten Räume im Haus. Eine nachträgliche Wärmedämmung und Abdichtung halten die Hitze draußen. Dachflächenfenster sollten durch außenliegende Rollläden verschattet werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen als auch nachträgliche Dachdämmungen gefördert und können jeweils mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst werden.

Natürliche Klimaanlage dank Fassaden- und Dachbegrünung

Begrünte Fassaden mindern nicht nur Lärm, sondern sie kühlen Gebäude an heißen Sommertagen zusätzlich ab. Durch grüne Fassaden wird zudem verhindert, dass sich die Außenwände aufheizen. Für diese positiven Effekte müssen keine teuren vertikalen Gärten mit aufwendiger Bewässerung angelegt werden. Rankhilfen, an denen Kletterpflanzen entlang wachsen, erfüllen den gleichen Zweck. Ausreichende Abstände zwischen Fassade und Rankgittern verhindern Schäden am Putz.

Auch Grünflächen auf dem Dach können eine kühlende Wirkung haben. Hier sollte immer ein Experte zurate gezogen werden, da das Gewicht von Erde, Pflanzen und abgefangenem Regenwasser die Statik des Gebäudes beeinflusst. Besonders wichtig ist dabei eine gute Abdichtung.

Bei Fragen zum baulichen Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Nützliche Tipps erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in den bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

Kaufen oder Erben: Diese Sanierungspflichten gelten für neue Hausbesitzer

Presseinformation vom 01.06.2022

Werden Ein- oder Zweifamilienhäuser verkauft oder vererbt, entstehen für die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer Pflichten zur energetischen Sanierung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen müssen.

Derzeit sind lediglich langjährige Hauseigentümer von vielen Pflichten zur Energieeffizienz befreit. „Bei einem Eigentümerwechsel müssen Altbauten innerhalb einer Frist von zwei Jahren so überholt werden, dass sie modernen energetischen Anforderungen genügen“, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern. Das Gebäudeenergiegesetz regelt für die Bereiche Heizung und Gebäudehülle, welche  Änderungen an Wohngebäuden verpflichtend sind.

Wechsel auf erneuerbare Energie wird gefördert

Gas- oder Ölheizkessel, die beim Hausverkauf älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Ausgenommen davon sind alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Ein Wechsel auf Heiztechniken, die erneuerbare Energie nutzen, wird dabei vom Staat mit bis zu 45 Prozent der Kosten unterstützt. Zu diesen zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie. „Die Zuschüsse müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wer die Maßnahmen finanzieren will, kann anstelle eines direkten Zuschusses einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss bei seiner Hausbank beantragen“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Der zweite Bereich der Sanierungspflicht betrifft die oberste Geschossdecke. Fehlt dort bislang ein Wärmeschutz, muss die Decke nachträglich gedämmt werden. Werden die Vorschriften des GEG nicht erfüllt, drohen Bußgelder.

Heizsysteme für die Zukunft rüsten

Angesichts der hohen Energiepreise empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern sogar mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt. „Neue Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an ohnehin nicht mehr eingebaut werden. Mit Blick auf die steigenden Preise verlieren auch Gasheizkessel zunehmend an Attraktivität“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Bei einer Gebäudesanierung geht es um hohe Investitionen und Fördermittel. Daher sollte vor einer Entscheidung stets eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Nützliche Tipps erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in den bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.