Geförderte Energieberatung im Landkreis

Laufzeit: 1. September 2022 – 31. Dezember 2023

 

Angesichts steigender Energiepreise, schwindender Ressourcen und einer steigenden Belastung für das Klima und die Umwelt fördert der Landkreis die Energieberatung für Wohngebäude im Landkreis.

Die Maßnahme Energieberatung im Landkreis soll zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

 

 

Dazu werden über den Kreishaushalt Mittel in Höhe von 50 000 Euro jährlich, zunächst befristet bis Ende nächsten Jahres zur Verfügung gestellt. Die Beratungsform „Erstenergieberatung“ wird für den Interessenten mit bis zu 200 Euro und der „Individuelle Sanierungsfahrplan“ mit zehn Prozent der Kosten, maximal 200 Euro gefördert. Bei der zweiten Beratungsform gibt der Bund zusätzlich 80 Prozent der Kosten als Förderung. Die Beratung muss durch einen Berater aus der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes erfolgen.

Folgende Beratungsformen werden gefördert:

 

Erstenergieberatung

Die Erstenergieberatung gibt einen schnellen, ersten Überblick über die Energieverwendung, -verteilung und -erzeugung eines Gebäudes, um Ansätze für eine energetische Optimierung abzuleiten. Bei der Erstenergieberatung kommt der ausgewählte unabhängige Energieberater vor Ort, um sich einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Dabei werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotenziale betrachtet. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung stellt der Berater in einem Beratungsprotokoll zusammen, in dem er auch sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlägt. Im persönlichen Gespräch berät der Berater zudem, wie die Vorschläge kostengünstig umgesetzt werden können. Dabei geht es auch um Fördermöglichkeiten.

 

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt die Sanierung des Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Der Fahrplan gibt einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Zudem gibt es einen Extra-Zuschuss in Höhe von fünf Prozentpunkten für jedes Vorhaben, das im Rahmen des Individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt wird, wenn die Umsetzung des Fahrplans in mehreren Sanierungsschritten erfolgt.

Kernstück des Individuellen Sanierungsfahrplans ist das Vor-Ort-Gespräch zusammen mit dem/ der EnergieberaterIn der Energieeffizienz-Expertenliste. Zusammen werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf die Sanierung des Eigenheims herausgearbeitet. Auch zusätzliche, nicht energetische Maßnahmen (z.B. altersgerecht Umbauen) können Teil des Beratungsgesprächs sein. Auf dem Energetischen Ist-Zustand der Immobilie aufbauend werden Sanierungsvorschläge und Maßnahmenpakete entwickelt. Das konkrete Vorgehen wird abgestimmt und der Individuelle Sanierungsfahrplan wird erstellt. In einem gemeinsamen Abschlussgespräch erläutert der/ die EnergieberaterIn die finalen Ergebnisse. Am Ende erhalten die Beratenen die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten, sowie die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten inklusive der jeweiligen Einzelmaßnahmen. Der Umfang des Beratungsberichts beträgt ca. 45 Seiten für Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe für Maßnahmen. Für im Rahmen des iSFPs durchgeführte Maßnahmen (innerhalb von 15 Jahren) kann der iSFP-Bonus beantragt werden.

Factsheet Individueller Sanierungsfahrplan

Richtlinie Individueller Sanierungsfahrplan

Bundesförderung für Energieberatung – BAFA

Flyer Energieberatung

 

Vorgehen der Energieberatung im Landkreis

Der folgende Ablauf liegt einer erfolgreichen Förderung durch den Landkreis Dingolfing-Landau zugrunde:

 

Erstenergieberatung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Energieberater auswählen: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Terminvereinbarung: Energieberater über Förderprogramm informieren

Vorbereitung auf Termin: Fragen überlegen

Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch

Übergabe von Beratungsprotokoll und weiteren Dokumenten

Unterlagen beim Landratsamt zur Prüfung einreichen (Per Mail an Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de)

Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung erhalten

 

 

1. Vorplanung
  • Entscheidung für eine Form der Energieberatung (Erstenergieberatung oder Individueller Sanierungsfahrplan)
  • Entscheidung für einen Energieberater/ eine Energieberaterin: Ziehen Sie hier die Energieeffizienz-Expertenliste zu Rate
  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Vor-Ort-Energieberatung und informieren Sie den Energieberater/ die Energieberaterin über das Förderprogramm des Landkreises zur Energieberatung
  • Bereiten Sie sich auf den Termin vor: Notieren Sie sich Fragen
2. Energieberatung
  • Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch: Der Energieberater führt je nach Wahl die Beratung in Form der „Erstenergieberatung“ oder des „Individuellen Sanierungsfahrplans“ durch
  • Übergabe der Dokumente an den Beratenen
3. Förderabwicklung
  • Die einzureichenden Unterlagen umfassen
  • Scannen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag sowie den Rechnungsnachweis ein
 
Wichtige Dokumente zum Download

Förderrichtlinie Energieberatung

Merkblatt Energieberatung

Auszahlungsantrag Energieberatung

Datenschutzinformation Energieberatung

Flyer Energieberatung

 

 

FAQ
Wie hoch ist die Förderung?

Der “Individuelle Sanierungsfahrplan” wird mit bis zu 10 % der Kosten, maximal jedoch 200,00 € gefördert. Hinzu kommen die 80 % Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BAFA. Die Förderung insgesamt darf 90 % der Honorarkosten nicht übersteigen, der Eigenanteil muss mindestens 10 % des Beratungshonorars betragen.

Die Förderhöhe für die “Erstenergieberatung” beträgt bis zu 200,00 €.

Für die Berechnung der Förderung des Landkreises sind die Bruttowerte ausschlaggebend.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Energieberatung in Form eines “Individuellen Sanierungsfahrplans” oder einer “Erstenergieberatung”. Die Energieberatung ist an einem Wohngebäude im Landkreisgebiet Dingolfing-Landau durchzuführen. Gefördert wird maximal eine Energieberatung pro Wohngebäude.

Genauere Angaben zum Beratungsinhalt finden Sie auf unserem Merkblatt.

Wer ist antragsberechtigt?

Gewährt wird die Förderung dem/ der privaten Eigentümer/ -in im Landkreis Dingolfing-Landau, bei welchem die Energieberatung durchgeführt wurde.

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter und Pächter
Wie beantrage ich die den Zuschuss des Landkreises zur Energieberatung?

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag mit einem Rechnungsnachweis der stattgefundenen Energieberatung über Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de ein.

Wie finde ich einen geeigneten Energieberater?

Geben Sie auf der Seite https://www.energie-effizienz-experten.de/ Ihren Wohnort ein und Sie finden eine Liste der anliegenden qualifizierten Energieberater.

Wie erhalte ich die Förderung?

Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und erfolgreicher Prüfung wird die Förderung auf das im Auszahlungsantrag angegebe Konto überwiesen.

 

 

Katrin Riedmayr