Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb 2019:

  1. Anlass und Motivwahl

Der Landkreis Dingolfing-Landau („Veranstalter“) veranstaltet einen Fotowettbewerb unter dem Motto „Dein schönstes Platzerl, dein schönster Moment im Landkreis Dingolfing-Landau“.  Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ hochwertige Bilder mit Bezug zum Landkreis für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises zu gewinnen.

Das Foto muss im Landkreis Dingolfing-Landau aufgenommen worden sein. Der Ort/ Die Ortschaft, wo das Foto gemacht wurde, ist anzugeben. Diese Informationen dienen zur Überprüfung und werden darüber hinaus nicht für andere Zwecke verwendet, d. h. insb. nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

Das Foto darf keinen Rahmen, keine Schrift oder sonstige Grafikbestandteile (wie z. B. Sprechblasen) enthalten.

  1. Teilnahme

Vom 15.04.2019, 0:00 Uhr bis zum 30.06.2019, 24:00 Uhr, können Sie sich für die Teilnahme am Wettbewerb registrieren und maximal ein Foto auf der Wettbewerbsseite www.wirtschaft-dingolfing-landau.de/fotowettbewerb  hochladen. Auch Gruppen können unter Registrierung der Kontaktdaten einer verantwortlichen Person teilnehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern.

  1. Technische Anforderungen an die Fotos

Die Fotos müssen digital realisiert worden sein und als JPEG-Datei auf der Wettbewerbsseite hochgeladen werden. Die Datei darf die Größe von 15 MB nicht überschreiten, muss mind. 4000 Pixel an der längsten Seite und eine Druckauflösung von mindestens 300 dpi besitzen.

Die Teilnehmenden müssen ihrem Foto einen Titel geben. In das Titel- bzw. Beschreibungsfeld des Fotos wird ausschließlich die Fotobeschreibung/-betitelung eingetragen, nicht jedoch der Name des/der Teilnehmenden, von dem das Foto aufgenommen wurde.

  1. Teilnahmeausschluss

Mitmachen können alle Interessierten ab 18 Jahren, mit Ausnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises Dingolfing-Landau.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen von dem Wettbewerb auszuschließen. Wer unwahre Personenangaben macht, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Preise nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

  1. Verfahren

Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das auf der Wettbewerbsseite www.wirtschaft-dingolfing-landau.de/fotowettbewerb bereitgestellte Formular möglich. Die Angabe einer gültigen und korrekten E-Mail-Adresse, Anschrift sowie Telefonnummer des/der Teilnehmenden ist erforderlich. Insbesondere im Falle eines Gewinns erfolgt der weitere Kontakt über diese E-Mail-Adresse, der Anschrift oder der Telefonnummer. Mit dem Hochladen eines Fotos erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an und erklären sich mit dessen Veröffentlichung einverstanden.

Per Post eingesandte Fotoabzüge oder per Post eingereichte digitale Bildträger jeglicher Formate werden nicht zum Wettbewerb zugelassen; sie werden nicht an den Absender zurückgeschickt. Auch Bilder, die per E-Mail zugeleitet werden, nehmen nicht am Wettbewerb teil.

Nach Teilnahmeschluss eingehende Fotos werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Uploads der jeweiligen Datei. Eine Ersetzung der hochgeladenen Fotos oder andere nachträglichen Änderungen daran sind nicht zulässig.

Eine Jury stimmt über die eingereichten Fotos ab. Die Gewinner ergeben sich ausschließlich aus dem Ergebnis dieser Abstimmung.

Die Gewinner werden voraussichtlich im August 2019 per E-Mail, Post oder telefonisch über die Prämierung informiert. Unter Ausschluss des Rechtswegs gilt, dass kein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns oder auf einen Umtausch besteht.

  1. Gewinnverteilung 

Die drei Bestplatzierten erhalten einen Gewinn in Höhe von 150,-€ für den ersten Platz, 100,-€ für den zweiten Platz sowie 50,-€ für den dritten Platz. Des Weiteren ziert das Gewinnerfoto das Cover der nächsten Ausgabe der Landkreiszeitung.

Eine Auszeichnung oder Benennung der weiteren Platzierungen erfolgt nicht.

Die Namen der Gewinner werden so wie sie im Namensfeld bei der Registrierung angegeben wurden, auf der Wettbewerbsseite bekannt gegeben. Weitere Informationen (z. B. Wohnort) werden nicht veröffentlicht.

  1. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Jeder Teilnehmende räumt dem Landkreis Dingolfing-Landau als Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingesandten Fotos ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in umgestalteter Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jeder Teilnehmende überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten und aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen sowie mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmenden Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Veranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Ein den Teilnehmenden nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Fotomaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

  1. Unzulässige Inhalte

Die Teilnehmenden dürfen keine Fotos einreichen, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Es dürfen insbesondere keine Fotos eingereicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Fotos eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Fotos liegt im freien Ermessen des Landkreises Dingolfing-Landau und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmenden zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Bildmaterial gegenüber dem Landkreis Dingolfing-Landau sind ausgeschlossen.

  1. Haftungsfreistellung

Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Landkreis Dingolfing-Landau von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. dem Landkreis Dingolfing-Landau auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere, wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmenden stellen den Landkreis Dingolfing-Landau von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

  1. Abbruch des Wettbewerbs

Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Der Landkreis Dingolfing-Landau erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Anmeldung über die Wettbewerbsseite registrierten Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31.12 2019. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden allgemein einschließlich Einladung zur Preisverleihung, die Übermittlung der Daten der Preisträger an beteiligte Dritte, z. B. an Agenturen) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung (siehe Ziff. 7).

Für darüberhinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.


  1. Aktualisierung

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Landshut, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas Anderes bestimmt ist.