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Fördermöglichkeiten

Definition: Öffentliche Fördermittel

Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, die der Staat vergibt, um bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Es handelt sich also nicht um finanzielle Geschenke, sondern der Empfänger hat vorgegebene Kriterien zu erfüllen. Um öffentliche Fördermittel zu erhalten, ist also erst einmal festzustellen, ob die Richtlinien für den Einzelfall zutreffen. Dazu muss man wissen, welche Fördermittel es zu welchen Bedingungen gibt.

Beim Thema „Fördermittel“ will der Wirtschaftsförderer im Landkreis eine breite Aufklärung schaffen. Gerade dann, wenn Investitionen geplant werden, gibt es möglicherweise eine staatliche Förderung - sofern der Unternehmer vor dem Maßnahmebeginn einen Antrag stellt. In Deutschland gibt es mittlerweile knapp 2000 Förderprogramme, die der Staat vergibt, um bestimmte politische und ökonomische Ziele zu erreichen.

Gründe für den Einsatz von Fördermittel:

1. Arbeitsplätze

In der aktuellen politischen Diskussion nehmen die Probleme des Arbeitsmarktes hier einen breiten Raum ein. Dazu gehören die Erhaltung von Arbeitsplätzen in bestehenden Unternehmen und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sowohl in schon bestehenden Unternehmen als auch in neu zu gründenden Unternehmen (Existenzgründungen). Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für neue Arbeitsplätze oder durch bessere Kreditkonditionen für entsprechende Unternehmen gefördert.

2. Regionen

Einige Förderungen werden zur Unterstützung bestimmter Regionen gewährt - für Investitionen in Verbindung mit neu zu schaffenden Arbeitsplätzen gibt es in den neuen Bundesländern erheblich günstigere Konditionen als in weiten Teilen der alten Bundesländer.

3. Unternehmensnachfolge

Andere Förderprogramme können bei der Gründung neuer Unternehmen oder bei der Sicherung bestehender Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden. Hier werden Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder auch Bürgschaften beantragt, um Investitionen, Innovationen oder die Anpassung an geänderte Marktgegebenheiten durchzuführen. In den meisten Fällen ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder zumindest die Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze eine Voraussetzung für die Gewährung der Mittel.

Beantragung von Fördermitteln

In Deutschland können Förderprogramme beantragt werden, die von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern aufgelegt wurden.

a) EU
Bei den EU-Mitteln wird zwischen Förderungen unterschieden, die direkt bei den Organen der EU in Brüssel beantragt werden und Förderungen, bei denen die EU ein Rahmenkonzept vorgibt.

b) Bund
Die Bundesprogramme werden vom Bund aufgelegt und müssen dort bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden. Zu den Bundesprogrammen zählen auch die zinsgünstigen Kredite, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. der KfW Mittelstandsbank gewährt werden. Diese Programme können nicht direkt bei der KfW bzw. KfW Mittelstandsbank beantragt werden. Die Anträge müssen bei einer lokalen Geschäftsbank oder Sparkasse eingereicht werden, die sie dann weiterleitet.Auch die meisten Programme zur Unterstützung des Arbeitsmarktes gehören zu den Bundesprogrammen. In vielen Fällen ist hier die Bundesagentur für Arbeit federführend; Ansprechpartner für die individuelle Antragstellung sind dann überwiegend die regionalen Agenturen für Arbeit. Allgemeine Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de erhältlich.

c) Länder
Die Landesprogramme werden bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Hier sind in vielen Fällen die jeweiligen Ministerien zuständig, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Arbeits-, Forschungs- oder Sozialministerien. Landesprogramme wurden weiter unterteilt, so dass regionale Stellen zuständig sind. Daneben gibt es noch zahlreiche private oder halböffentliche Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind.

Fazit
Es gibt in Deutschland keine allgemeinen Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem differieren die Antragsverfahren je nach Programm. Aus diesem Grund sollten nach der individuellen Analyse der Situation die geeigneten Förderprogramme ausgewählt werden. Danach können die jeweils zuständigen Stellen angesprochen werden. Die Wirtschaftsförderung ist Ihnen dabei gerne behilflich.

Die in Brüssel zu beantragenden Mittel erfordern häufig ein kompliziertes Antragsverfahren; teilweise müssen hier wissenschaftlich fundierte, sehr umfangreiche Anträge in drei verschiedenen Sprachen eingereicht werden. Dafür werden bei Annahme des Antrags in einigen Fällen Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt

Antragsbedingungen und sonstige Hürden

a) Einschränkungen auf bestimmte Personen oder Branchen
Viele Förderprogramme können nur von bestimmten Personen oder Gruppen beantragt werden. So gelten zum Beispiel zahlreiche Förderprogramme nur für Existenzgründer. Darüber hinaus ist die Branche, in der ein Unternehmen tätig ist oder eine Gründung erfolgen soll, wichtig für die Auswahl der Förderprogramme. Allgemein bekannt sind die Fördermöglichkeiten für Unternehmen der Kohle- oder Stahlindustrie und die große Anzahl an Förderprogrammen zur Subventionierung der Landwirtschaft.

Weitere Beschränkungen gibt es bezüglich der geförderten Projekte. Zahlreiche Programme sind besonders für Investitionen im Bereich des Umweltschutzes aufgelegt worden. Umweltschutzinvestitionen sind politisch gewollt und häufig mit größerem Aufwand verbunden.

Durch andere Programme sollen insbesondere Forschungsprojekte gefördert werden. Die Zuwendungen im Bereich der Forschung und Entwicklung sind besonders hoch, da hier für das Unternehmen erhebliche Risiken bestehen. Außerdem können während der Entwicklungsphase keine Umsätze erzielt werden, so dass ein Entwicklungsprojekt in erheblichem Umfang vorfinanziert werden muss. Durch Förderprogramme wird die Forschung und Entwicklung in mittelständischen Unternehmen unterstützt, die normalerweise keine Möglichkeit zur Vorfinanzierung haben.

b) Einschränkung auf bestimmte Regionen
Zahlreiche Förderprogramme können nur bei Projekten in bestimmten Regionen in Anspruch genommen werden. Dies trifft selbstverständlich für alle Programme der Bundesländer zu, die nur in dem jeweiligen Bundesland, für das sie aufgelegt wurden, beantragt werden können. In den meisten Fällen ist hier der Ort, in dem das Projekt durchgeführt wird, relevant; der Sitz des Unternehmens kann sich durchaus auch in einer anderen Region befinden.

Darüber hinaus werden jedoch auch andere Programme nach Regionen unterteilt. So haben beispielsweise zahlreiche Kreditprogramme der KfW Mittelstandsbank beziehungsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterschiedliche Konditionen für die alten und die neuen Bundesländer. Für die neuen Bundesländer gelten bei Differenzierungen immer die günstigeren Konditionen. Dies betrifft sowohl den Zinssatz, als auch die Anforderung an Sicherheiten.

Auch innerhalb der Länder gibt es regionale Unterschiede bezüglich der Förderung. Einzelne Regionen werden zum Beispiel besondere Fördergebiete ausgewiesen, für die besondere Programme aufgelegt wurden, die nur in diesen speziellen Regionen gelten.

c) Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse
In vielen Fällen ist es möglich, die Finanzierung eines Vorhabens durch eine Kombination von verschiedenen Förderprogrammen und durch zusätzliche eigene oder fremde Mittel ohne öffentliche Förderung zu realisieren. In einigen Fällen dürfen Zuschüsse und Kredite aus bestimmten Programmen nicht kombiniert werden. Hier muss bei der Planung individuell geprüft werden, ob für den Einzelfall eine Kombination möglich ist.

Wie in vielen Fällen wurde auch hier von der Europäischen Union ein Regelwerk geschaffen, das sehr kompliziert ist und das zahlreiche Unternehmer und Existenzgründer nicht verstehen wollen - vielleicht auch nicht können. Trotzdem ist der deutsche Gesetzgeber und auch jeder Fördermittelgeber verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten und jeden Einzelfall entsprechend zu prüfen. Zur Zeit kann man den bürokratischen Aufwand nicht vermeiden.

d) Prüfung durch zwischengeschaltete Stellen
Hier ist in erster Linie die Prüfung der Banken bei der Beantragung von Kreditprogrammen des Bundes und der Länder zu nennen. Die Geschäftsbanken leiten die Anträge der Kunden auf Gewährung von öffentlichen Fördermitteln an die zuständigen Stellen (zum Beispiel die KfW Mittelstandsbank) weiter; gleichzeitig leiten sie die bewilligten Förderkredite an den Endkunden weiter. Sie müssen, falls keine Haftungsfreistellung vereinbart wird, für den Ausfall des Kredits in vollem Umfang haften. Dafür erhalten sie eine Provision, die in einigen Fällen unter einem Prozent des ausgereichten Kreditvolumens liegt. Diese Provision kann bei kleineren Kreditvolumina die Kosten zur Bearbeitung des Kreditantrages kaum decken. Sie reicht in keinem Fall aus, um das mögliche Ausfallrisiko zu decken.

Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsbanken in gewissem Umfang von der Haftung freigestellt werden. Bei diesen Varianten haften die Banken häufig immer noch für einen Teil der Kredite und müssen die Kreditanträge bearbeiten.

Bemerkung

Öffentliche Fördermittel sind nur ein kleiner Baustein mit dessen Hilfe betriebliche und berufliche Ziele erreicht werden können. Das Entscheidende sind jedoch die Ziele selbst - die Veränderungen im Unternehmen oder der neue Arbeitsplatz - und der Weg, wie diese Veränderungen erreicht werden.

Wer jedoch nur einen Kredit beantragen möchte, ohne ein schlüssiges Konzept vorlegen zu wollen, der sollte auf die Beantragung öffentlicher Fördermittel verzichten. Alle öffentlichen Fördermittel werden aus Steuergeldern finanziert, die sinnvoll eingesetzt werden sollten. Hier hat der Fördermittelgeber das Recht zu erfahren, ob der Einsatz zur Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme erfolgt.

Zur Zeit werden die Unternehmen zum überwiegenden Teil durch Bankkredite finanziert. Durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden sie etwas unabhängiger von Bankkrediten, da durch Zuschüsse, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen ihre Sicherheiten geschont werden oder ihre Liquidität verbessert wird. Teilweise werden Finanzierungen erst durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel mit umfangreichen Haftungsfreistellungen möglich. Die Förderung soll jedoch nur ein Anstoß sein; sie kann und soll nicht dazu dienen, unwirtschaftliche Unternehmen langfristig zu erhalten.

In den letzten Monaten kam von Banken häufig die Aussage, dass sie kein Risiko eingehen können. Dann müssen Finanzierungsformen entwickelt werden, bei denen die von der Bank ausgereichten Mittel zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt sind. Dabei werden öffentliche Fördermittel mit Privatkapital und teilweise Bürgschaften kombiniert. Die Nutzung von Fördermitteln muss für jedes Unternehmen individuell auf das anstehende Projekt zugeschnitten sein.

Der sinnvolle Einsatz öffentlicher Fördermittel ist nicht abschließend darstellbar. Es können nur Anregungen und Orientierungshilfen gegeben werden. Bei jedem Vorhaben ist eine individuelle Analyse erforderlich. Außerdem sind die Richtlinien, Gesetze und auch die Konditionen ständigen Veränderungen ausgesetzt, so dass vieles, das heute gilt, morgen schon wieder überholt sein kann.

Die Vielfalt im Förderbereich ist sehr groß, sie reicht von EU-weiten Förderprogrammen über Bundesfärderungsprogramme bis hin zu regionalen Fördermöglichkeiten. Insgesamt spricht man 1500-2000 verschiedenen Fördermöglichkeiten. Das Wort "Förderdschungel" ist in diesem Fall nicht übertrieben. Die Förderlandschaft wandelt sich ständig, die Töpfe sind zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich voll. Nutzen Sie daher die Kompetenz der wichtigsten Förderungsstellen. Die hier beschriebenen Förderprgroamme zeigen nur einen Bruchteil aller Fördermöglichkeiten. Letztlich sollten Investitionen, Forschungen, Gründungen immer individuell betrachtet werden, so dass im Einzelfall entschieden werden kann, welche Fördermöglichkeiten in Betracht kommen.

Förderanträge müssen immer VOR Vorhabensbeginn gestellte werden!

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst http://www.foerderdatenbank.de/

Ansiedlung

Die Frage nach der Unterstützung beim Thema Ansiedlung spielt in der Wirtschaftsförderung eine große Rolle. Die Ansiedlung ist ein Prozess des zielgerichteten, ortsbezogenen, neuen Niederlassens von Menschen zum Zwecke des Wohnens oder dauernden Aufenthaltes im Sinne des Festlegens des Lebensmittelpunktes bzw. von Unternehmen zum Zweck der Produktion von Waren und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Dabei möchte der Landkreis bestmöglichst unterstützen. Sollten Sie als Unternehmer auf der Suche nach geeigneten Gewerbeimmobilien sein oder Informationen über vorhandene Gewerbegebiete benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Eine geeignete Internetplattform zur Überprüfung geeigneter Standorte ist die SISBY-Datenbank. SISBY (Standortinformationssystem Bayern) bietet Informationen rund um freie Gewerbeflächen. Auch Gewerbeimmobilien können darin vermerkt werden.

Existenzgründung

Lieber Existenzgründer,

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wenn Sie vorhaben ein Unternehmen zu gründen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ein Unternehmen angemeldet haben, sind Sie hier richtig. Die Wirtschaftsförderung will Sie auf Ihrem Weg unterstützen. Zu Beginn tauchen viele Fragen auf. "Welche Stellen müssen kontaktiert werden? Wer ist der richtige Ansprechpartner? Ist mein Konzept stimmig? Welche Dinge sollte ich beachten?" All diese Fragen können bei uns geklärt werden. Im Verbund mit starken Partnern versuchen wir eine passende Lösung für Sie zu finden. Auch die Frage nach geeigneten Gewerbeflächen kann bei uns angesprochen werden.

Fördermöglichkeiten im Existenzgründerbereich reichen von zinsgünstigen Darlehen der LfA oder KfW bis hin zu klassischen Zuschussförderungen. Lesen Sie mehr über den Gründungszuschuss oder dem Gründercoaching unter der Rubrik Förderungen.

BPW ideenReich

Der Businessplan Wettbewerb ideenReich und weitere Unterstützungsangebote vor Ort helfen viel versprechenden, jungen Unternehmen in der gesamten südostbayerischen Region, sich möglichst schnell und nachhaltig erfolgreich aufzustellen. Gründern und jungen Unternehmen aus Südostbayern stehen alle Möglichkeiten offen, um ihre Startposition zu verbessern. Jeder Teilnehmer bekommt umfangreiches Feedback von den Wettbewerbs-Juroren und hat die Chance auf hohe Geldpreise. Nicht nur bei der Entwicklung des Konzepts, auch bei der konkreten Suche nach Investoren bekommen Gründer in der Region Starthilfe. Der Wettbewerb startet jährlich im Oktober. Weitere Infos unter www.bpw-ideenreich.de

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