Landkreis fördert die Energieberatung

Angesichts steigender Energiepreise, schwindender Ressourcen und einer steigenden Belastung für das Klima und die Umwelt fördert der Landkreis die Energieberatung für Wohngebäude im Landkreis.

Die Maßnahme Energieberatung im Landkreis soll zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Dazu werden über den Kreishaushalt Mittel in Höhe von 50 000 Euro jährlich, zunächst befristet bis Ende nächsten Jahres zur Verfügung gestellt. Die Beratungsform „Quick-Energy-Check“ wird für den Interessenten mit bis zu 200 Euro und der „Individuelle Sanierungsfahrplan“ mit zehn Prozent der Kosten, maximal 200 Euro gefördert. Bei der zweiten Beratungsform gibt der Bund 80 Prozent der Kosten als Förderung. Die Beratung muss durch einen Berater aus der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes erfolgen.

Folgende Beratungsformen werden gefördert:

Quick-Energy-Check

Der Quick-Energy-Check gibt einen schnellen, ersten Überblick über die Energieverwendung, -verteilung und -erzeugung eines Gebäudes, um Ansätze für eine energetische Optimierung abzuleiten. Beim Quick Energy-Check kommt der ausgewählte unabhängige Energieberater vor Ort, um sich einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Dabei werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotenziale betrachtet. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung stellt der Berater in einem Beratungsprotokoll zusammen, in dem er auch sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlägt. Im persönlichen Gespräch berät der Berater zudem, wie die Vorschläge kostengünstig umgesetzt werden können. Dabe geht es auch um Fördermöglichkeiten.

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt die Sanierung des Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses Schritt für Schritt zu planen. Der Fahrplan gibt einen langfristigen und detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Zudem gibt es einen Extra-Zuschuss in Höhe von fünf Prozentpunkten für jedes Vorhaben, das im Rahmen des Individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt wird, wenn die Umsetzung des Fahrplans in mehreren Sanierungsschritten erfolgt.

Kernstück des Individuellen Sanierungsfahrplans ist das Vor-Ort-Gespräch zusammen mit dem/ der EnergieberaterIn der Energieeffizienz-Expertenliste. Zusammen werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf die Sanierung des Eigenheims herausgearbeitet. Auch zusätzliche, nicht energetische Maßnahmen (z.B. altersgerecht Umbauen) können Teil des Beratungsgesprächs sein. Auf dem Energetischen Ist-Zustand der Immobilie aufbauend werden Sanierungsvorschläge und Maßnahmenpakete entwickelt. Das konkrete Vorgehen wird abgestimmt und der Individuelle Sanierungsfahrplan wird erstellt. In einem gemeinsamen Abschlussgespräch erläutert der/ die EnergieberaterIn die finalen Ergebnisse. Am Ende erhalten die Beratenen die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten, sowie die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten inklusive der jeweiligen Einzelmaßnahmen. Der Umfang des Beratungsberichts beträgt ca. 45 Seiten für Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe für Maßnahmen. Für im Rahmen des iSFPs durchgeführte Maßnahmen (innerhalb von 15 Jahren) kann der iSFP-Bonus beantragt werden.

 

Voraussichtlicher Projektstart: 1. September 2022

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