Regionalförderung

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (im Sinne des § 2 Gewerbesteuergesetz) einschließlich Tourismus.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.

Zuständige Behörde

Regierung von Niederbayern – Sachgebiet 20 – Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Regionalförderung
Telefon +49 (0)871 808-1301
E-Mail regionalfoerderung@reg-nb.bayern.de

 Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/